Die Beiträge des Staates und de Minimis, die als nicht rückzahlbarer Zuschuss erhalten wurden, sind unten aufgeführt in den verkürzten Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung zum Jahresabschluss 2020
- nicht rückzahlbarer Zuschuss DL N. 34/20
- nicht rückzahlbarer Zuschuss DL N.137 / 20
- nicht rückzahlbarer Zuschuss DL Nr. 104/20
Die Einzelheiten hierzu sind im Nationalen Register der staatlichen Beihilfen gemäß Artikel 52 des Gesetzes 234/2012 . ersichtlich